- Artikel 125
- 1. Das Verfassungsgericht der Rußländischen Föderation besteht aus 19 Richtern.2. Das Verfassungsgericht der Rußländischen Föderation entscheidet auf Ersuchen des Präsidenten der Rußländi-schen Föderation, des Bundessrates, der Staatsduma, eines Fünftels der Mitglieder des Bundesrates oder der Abgeordneten der Staatsduma, der Regierung der Rußländischen Föderation, des Obersten Gerichts der Rußländischen Föderation, des Obersten Arbitragegerichts der Rußländischen Föderation und den Organen der gesetz-gebenden und vollziehenden Gewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation über die Vereinbarkeit mit der Verfassung der Rußländischen Föderation von:a) Bundesgesetzen und Normativakten des Präsidenten der Rußländischen Föderation, des Bundesrates, der Staatsduma und der Regierung der Rußländischen Föderation;b) Verfassungen der Republiken, Statuten sowie Gesetzen und anderen Normativakten der Subjekte der Rußländischen Föderation, die zu Fragen erlassen wurden, die in die Zuständigkeit der Organe der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und in die gemeinsame Zuständigkeit der Organe der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und der Organe der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation fallen; c) Verträgen zwischen den Organen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staats-gewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation sowie Verträgen zwischen den Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation; d) nicht in Kraft getretenen völkerrechtlichen Verträgen der Rußländischen Föderation.3. Das Verfassungsgericht entscheidet Kompetenzstreitigkeiten:a) zwischen Organen der Staatsgewalt des Bundes;b) zwischen Organen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation; c) zwischen den höchsten Staatsorganen der Subjekte der Rußländischen Föderation.4. Das Verfassungsgericht überprüft in dem durch ein Bundesgesetz festgelegten Verfahren auf Beschwerden gegen die Verletzung verfassungsmäßiger Rechte und Freiheiten der Bürger oder auf Ersuchen von Gerichten die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das in einem konkreten Fall angewendet worden ist oder angewendet werden soll.5. Das Verfassungsgericht der Rußländischen Föderation legt auf Ersuchen des Präsidenten der Rußländischen Föderation, des Bundesrates, der Staatsduma, der Regierung der Rußländischen Föderation und der Gesetzge-bungsorgane der Subjekte der Rußländischen Föderation die Verfassung der Rußländischen Föderation aus. 6. Akte oder einzelne ihrer Bestimmungen, die für verfassungswidrig erklärt werden, treten außer Kraft; völkerrechtliche Verträge der Rußländischen Föderation, die der Verfassung der Rußländischen Föderation widerspre-chen, dürfen nicht in Kraft gesetzt und angewendet werden. 7. Das Verfassungsgericht der Rußländischen Föderation erstattet auf Ersuchen des Bundesrates ein Gutachten darüber, ob bei der Erhebung einer Anklage gegen den Präsidenten der Rußländischen Föderation wegen Staatsverrats oder wegen der Begehung einer anderen schweren Straftat das dafür festgelegte Verfahren eingehalten worden ist. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 125[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 125[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 125[/ref]>
Verfassung der Russischen Föderation. 2014.